Sammeln und Verarbeiten von persönlichen Daten
15.1. Zustimmungserklärung für die Speicherung von Kundendaten
Die Vertragspartner/-innen stimmen zu, dass ihre persönlichen Daten, nämlich Name, Geburtsdatum der Schwimmkursteilnehmer, sowie Telefonnummer, Adresse, E-Mail und für den Schwimmkurs relevante Gesundheitsdaten zum Zweck der Zusendung der Reservierungsbestätigung und Schwimmkursinformationen, sowie Angeboten von Newslettern von octi Schwimmschule | Martin Grunert gespeichert und verarbeitet werden.
15.2. Auskunftspflicht
Die Vertragspartner-/innen sind berechtigt, auf Antrag und unentgeltlich, Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten (Name, Geburtsdatum der Schwimmkursteilnehmer, sowie Telefonnummer, Adresse, E-Mail und für den Schwimmkurs relevante Gesundheitsdaten) zu erhalten.
15.3. Pflicht zur Berichtigung, Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) und zur Einschränkung der Verarbeitung
Die Vertragspartner/-innen haben das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung unrichtiger Daten. Der Antrag kann formlos gestellt werden, allenfalls sogar mündlich. Bei mündlichen Antragstellungen per Telefon werden jedoch in der Regel Zweifel an der Identität bestehen, anders bei einer persönlichen Vorsprache.
15.3.1. Recht auf Löschung
Voraussetzung für das Löschungsrecht ist das Zutreffen einer der folgenden Gründe:
- Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
- Die betroffene Person hat ihr Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen (und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor).
- Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedsstaaten erforderlich.
- Die Daten wurden von einem Kind im Zusammenhang mit einem Dienst der Informationsgesellschaft ermittelt.
15.3.2. Recht auf Einschränkung
Voraussetzung für das Recht auf Einschränkung ist das Zutreffen einer der folgenden Gründe:
- Die betroffene Person hat die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, solange der Verantwortliche, octi Schwimmschule | Martin Grunert, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten überprüft.
- Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und die betroffene Person hat die Löschung der personenbezogenen Daten abgelehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt.
- Der Verantwortliche, octi Schwimmschule | Martin Grunert, benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
- Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen, octi Schwimmschule | Martin Grunert, gegenüber denen des Betroffenen überwiegen.
15.3.3. Vorgehensweise bei einem Berichtigungsantrag
Der Verantwortliche, octi Schwimmschule | Martin Grunert, stellt die Daten der betroffenen Person richtig. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat der Betroffene außerdem das Recht, die Vervollständigung unvollständiger Daten zu verlangen.
15.3.4. Vorgehensweise bei einem Löschantrag
Der Verantwortliche, octi Schwimmschule | Martin Grunert, löscht die Daten der betroffenen Person.
15.3.5. Vorgehensweise bei einem Einschränkungsantrag
Der Verantwortliche, octi Schwimmschule | Martin Grunert, speichert die Daten der betroffenen Person nur mehr, setzt aber keine sonstigen Verarbeitungsschritte.
15.3.6. Vorgehensweise bei der Verständigung
Die betroffene Person wird von der durchgeführten Maßnahme schriftlich informiert, und zwar in einer kompakten, transparenten, verständlichen und leicht zugänglichen Form. Elektronische Medien (vor allem E-Mail) werden insbesondere dann verwendet werden, wenn der Antrag elektronisch gestellt wurde. Auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Person wird das Schreiben auf Papier übersendet. Eine mündliche Verständigung ist auf Wunsch der betroffenen Person möglich, sofern keine Zweifel an der Identität bestehen.